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HLS Hausmeisterservice Ines Hopfgartner
© Copyright 2021 HLS Hausmeisterservice Ines Hopfgartner

Welche Tätigkeiten wir anbieten

Luftaufnahmen mittels Drohne Sichtkontrollen in schwer erreichbaren Bereichen (z.B. Fassa - den, Dächer, Dachrinnen, Mauern etc.) digitale Bereitstellung der Aufnahmen (z.B. via Cloud oder E- Mail)
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Services

Luftaufnahmen und Sichtkontrollen mittels Drohne

Technische und rechtliche Voraussetzungen Wir betreiben unsere Drohne entsprechend der gesetzlichen Anforderungen der EU Drohnenverordnung 2021 	1.	Schulung des Drohnenpiloten mittels Drohnenführerschein (obwohl nicht zwingend rechtlich erforderlich)  	2.	Flug-Haftpflichtversicherung 	3.	Registrierte Drohne bei der Austro Control Die technischen Voraussetzungen unserer Drohne erlauben einen Flug in der Kategorie A1 gemäß EU Drohnenverordnung 2021.  Dementsprechend können wir rechtlich Flüge im Siedlungsgebiet durchführen unter der Voraussetzung, dass Flüge über unbeteiligten Personen vermieden werden und keine  Flüge über Menschenansammlungen erfolgen. Außerdem ist bei Luftaufnahmen die DSGVO zu beachten oder bei Bedarf die entsprechende Zustimmung von Personen auf den Aufnahmen einzuholen!  Hinweis: 	Wir starten und fliegen unsere Drohne nur bei entsprechender Auftragserteilung und überfliegen möglichst nur das jeweilige Grundstück, private Grundstücke mit Erlaubnis der Eigentümer sowie öffentliche Grundstücken. Zudem können Flüge nur außerhalb von FLugverbotszonen und bei geeigneter Wettervorhersage erfolgen.

Unsere Ziele

Einzigartige Aufnahmen aus der Luft Schäden und Mängel durch Kontrollflüge frühzeitig erkennen (z.B. Beschädigungen an Dachziegel) Gezielte Schadenserkennung für die Beauftragung von Profes - sionisten Reparaturarbeiten können gezielt beauftragt werden und sind damit kostengünstiger und sicherer für den Arbeiter in großer Höhe
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Luftaufnahmen mittels Drohne Sichtkontrollen in schwer erreichbaren Bereichen (z.B. Fassaden, Dächer, Dachrinnen, Mauern etc.) digitale Bereitstellung der Auf - nahmen (z.B. via Cloud oder E- Mail)
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Luftaufnahmen und

Sichtkontrollen mittels

Drohne

Technische und rechtliche

Voraussetzungen

Wir betreiben unsere Drohne entsprechend der gesetzlichen Anforderungen der EU Drohnenverordnung 2021 1. Schulung des Drohnenpiloten mittels Drohnenführerschein (obwohl nicht zwingend rechtlich erforderlich) 2. Flug-Haftpflichtversicherung 3. Registrierte Drohne bei der Austro Control Die technischen Voraussetzungen unserer Drohne erlauben einen Flug in der Kategorie A1 gemäß EU Drohnenverordnung 2021. Dementsprechend können wir rechtlich Flüge im Siedlungsgebiet durchführen unter der Voraussetzung, dass Flüge über unbeteiligten Personen vermieden werden und keine Flüge über Menschenansammlungen erfolgen. Außerdem ist bei Luftaufnahmen die DSGVO zu beachten oder bei Bedarf die entsprechende Zustimmung von Personen auf den Aufnahmen einzuholen! Hinweis: Wir starten und fliegen unsere Drohne nur bei entsprechender Auftragserteilung und überfliegen möglichst nur das jeweilige Grundstück, private Grundstücke mit Erlaubnis der Eigentümer sowie öffentliche Grundstücken. Zudem können Flüge nur außerhalb von FLugverbotszonen und bei geeigneter Wettervorhersage erfolgen.
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